Unsere Leistungen

Je nach dem Hilfebedarf der Betreuten legt das Amtsgericht verschiedene Aufgabenkreise fest, für die wir als Betreuerinnen und Betreuer zuständig sein sollen.

Diese Aufgabenkreise können sein:

  •     Vermögenssorge
  •     Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden
  •     Gesundheitssorge
  •     Aufenthaltsbestimmung
  •     Entscheidung über die Unterbringung
  •     Wohnungsangelegenheiten
  •     Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte


Das Amtsgericht kann uns zur Betreuung in mehreren, aber auch nur einem dieser Aufgabenkreise bevollmächtigen. Bei der Auswahl der Bereiche werden die Betreuten gehört und beteiligt.

Bei der regelmäßigen Überprüfung besprechen wir mit den Betreuten und dem Gericht, ob die Aufgabenkreise noch richtig auf die Betreuung zugeschnitten sind. So können Aufgabenkreise entfallen oder auf Antrag neue benannt werden.

Im Rahmen eines Aufgabenkreises vertreten wir die Interessen unserer Betreuten sowohl außergerichtlich als auch im Gerichtsverfahren.